VERMÄCHTNISSE
IMPULSE FÜR IHR TESTAMENT
Häufig gestellte Fragen
Ihr Testament sollten Sie am besten frühzeitig aufsetzen – vor allem, wenn Sie außerhalb der gesetzlichen Erbfolge vererben möchten.
Die Gebühren für die Beratung richten sich nach dem Wert des Nachlasses, der vererbt werden soll. Bei einem Nachlasswert von ca. 5.000 € fällt z. B. eine Gebühr von ca. 40 € an, bei einem Wert von ca. 50.000 € eine Gebühr in Höhe von ca. 130 €, bei einem Nachlasswert von ca. 100.000 € eine Gebühr von ca. 205 € (zzgl. Mehrwertsteuer).
Die einmaligen Kosten für die amtliche Verwahrung des Testaments betragen ein Viertel der Notargebühr, bei einem Nachlasswert von 100.000 € also etwa 51 €.
In diesem Fall können Sie Ihr Vermögen auch gemeinnützigen Einrichtungen wie dem Bonifatiuswerk hinterlassen, um anderen Menschen zu helfen. In diesem Rahmen können Sie z. B. auch eine Stiftung errichten oder einer bestehenden Stiftung Vermögen zuführen.
Ja. Formulieren Sie Ihre Wünsche klar und eindeutig in Ihrem Testament. Legen Sie genau fest, um welche Geldsummen es sich handelt, bzw. beschreiben Sie genau, welche Gegenstände gemeint sind, und nennen Sie die entsprechenden Vermächtnisnehmer mit Vor- und Zunamen sowie Wohnort.
Ja. Ihr Testament können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Ein notarielles Testament wird schon dadurch ungültig, dass es aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen wird. Ein eigenhändiges Testament wird erst ungültig, wenn Sie es vernichten, es mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen oder ein neues Testament mit Ortsangabe und genauem Datum errichten.
Grundsätzlich löst jeder Erbfall Erbschaftsteuer aus. Die Höhe der fälligen Steuer hängt ab von der Erbschaftsteuerklasse und den Freibeträgen der Erben sowie der Höhe des Erbes und dem dadurch bedingten Steuersatz. Wichtig: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wie z. B. das Bonifatiuswerk sind von der Erbschaftsteuer befreit.
Sie sollten Ihr Testament sicher aufbewahren und dafür sorgen, dass es nach Ihrem Tod schnell auffindbar ist. Im Erbfall muss Ihr Testament im Original vorliegen, Kopien reichen nicht aus. Ein eigenhändiges Testament sollten Sie deshalb am besten beim Amtsgericht amtlich verwahren lassen, was gegen eine geringe Gebühr möglich ist; zu Hause können Sie dann eine Kopie aufbewahren. Ein notarielles Testament wird immer bei dem Amtsgericht verwahrt, das für den Sitz des Notars oder für den Wohnsitz des Erblassers zuständig ist.
Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben sein. Die Verwendung von Schreibmaschine oder Computer macht Ihr Testament ungültig! Zudem muss es mit Ihrem vollen Namen unterschrieben sein und sollte unbedingt auch Ort und Datum enthalten.
Volker Jung (links im Bild) und Ulrich Franke (rechts i. B.) helfen Ihnen gerne weiter – am Telefon, im Bonifatiushaus und auf Wunsch auch gern bei Ihnen vor Ort.
Rufen Sie uns einfach an, hinterlassen Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Herr Volker Jung
Tel.: 05251 29 96-65
E-Mail: Jung@bonifatiuswerk.de
Herr Ulrich Franke
Tel.: 05251 29 96-60
E-Mail: Franke@bonifatiuswerk.de
Postadresse:
Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken
Bereich Nachlässe und Stiftungen
Kamp 22, 33098 Paderborn
Wann sollte ich mein Testament aufsetzen?
Müssen meine Erben Erbschaftsteuer zahlen?
Wie hoch sind die Gebühren für einen Notar?
Kann ich mein Testament später ändern?
Hier finden Sie Vorlagen und Muster, z.B. einen Schenkungsvertrag, Testamentsentwürfe...