VERMÄCHTNISSE
IMPULSE FÜR IHR TESTAMENT
Testament
Verleihen Sie Ihrem Willen Kraft! Denn Ihr Wille zählt.
Wer hingegen kein Testament hinterlässt, akzeptiert die vom Staat festgelegte gesetzliche Erbfolge.
Rund zwei Drittel aller Deutschen sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen. In diesen Fällen tritt ohne besondere Anordnung die gesetzliche Erbfolge in Kraft, nach der das Vermögen zu genau festgelegten Anteilen in den Händen der Familie des Verstorbenen bleibt.
Ein Testament ist also immer dann sinnvoll und notwendig, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihre eigenen Vorstellungen umsetzen möchten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Freunden, entfernten Verwandten oder gemeinnützigen Organisationen, die durch die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigt werden, etwas zukommen lassen wollen.
Besonders wichtig ist ein Testament, wenn Sie keine Verwandten mehr haben. Ohne Testament würde Ihr Vermögen dann an den Staat fallen.
Möchten Sie stattdessen z. B. eine gute Sache unterstützen, der Sie sich verbunden fühlen oder für die Sie sich schon zeitlebens eingesetzt haben, so müssen Sie dies durch ein Testament regeln. Grundsätzlich sollten Sie schon deshalb ein Testament aufsetzen, weil es Sicherheit schafft: So entscheiden Sie, was mit dem geschieht, was Ihnen gehört.
Bevor Sie Ihr Testament verfassen, ist es hilfreich, sich den Unterschied zwischen „vermachen“ und „vererben“ vor Augen zu führen: Wenn Sie ein Testament verfassen und eine Person oder eine gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen, dann legen Sie damit auch Ihre Rechtsnachfolge fest.
Tritt die Person oder die Organisation das Erbe an, übernimmt sie damit auch alle Rechte und Pflichten. Konkret bedeutet das: Die Person oder die Organisation erbt Ihre Vermögensgegenstände, aber auch Verbindlichkeiten wie Schulden, Hypotheken- und Darlehensverpflichtungen.
Mehrere Erben (natürliche Personen und oder gemeinnützige Organisationen) bilden eine Erbengemeinschaft, die über alle Fragen der Nachlassabwicklung nur einheitlich entscheiden kann.
Empfehlung: Erbeinsetzung auf eine Person oder eine Organisation vornehmen!
Sie haben die Möglichkeit, den oder die Erben mit der Anordnung von Vermächtnissen (z. B. in Form von Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapierguthaben, Immobilien oder sonst. Wertgegenständen) zu Gunsten von natürlichen Personen und / oder Organisationen zu belasten. Das Vermächtnis kennzeichnet einen Anspruch des Begünstigten, der von dem oder den Erben und oder dem Testamentsvollstrecker erfüllt werden muss.
Der Unterschied zwischen „vererben“ (Erbschaft) und „vermachen“ (Vermächtnis) besteht darin:
Informieren Sie sich hier weiter über
Wann sollte ich mein Testament aufsetzen?
Müssen meine Erben Erbschaftsteuer zahlen?
Wie hoch sind die Gebühren für einen Notar?
Kann ich mein Testament später ändern?
Hier finden Sie Vorlagen und Muster, z.B. einen Schenkungsvertrag, Testamentsentwürfe...